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Wohnung
Der Begriff Wohnung beschreibt einen festen Teil eines Gebäudes, der zu Wohnzwecken
dient. Unterschieden werden hierbei abgeschlossene und nicht abgeschlossene Wohnungen.
Bei einer geschlossenen Wohnung befinden sich die Zimmer hinter einer Wohneingangstür
und bilden eine geschlossene Einheit. Bei einer nicht abgeschlossenen Tür ist dies nicht der
Fall. Wohnungen befinden sich in Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und
hausähnlichen Behausungen wie Wohncontainern. Ein Zelt, das mobil ist, wird nicht als
Wohnung im Sinne dieses Begriffs verstanden. Die Größe einer Wohnung ergibt sich durch
die Wohnfläche, wird teilweise aber auch an der Anzahl der Zimmer gemessen. In der Regel
besteht eine Wohnung aus Küche, Bad, Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer.
Unterschieden werden Wohnungen auch nach ihrer Bauart. Es gibt Maisonettewohnungen,
Souterrainwohnungen, Penthouse und Lofts. Daneben wird eine Wohnung auch anhand ihres
Alters unterschieden, wobei dies im Allgemeinen eine Abgrenzung zwischen Neubau und
Altbau ist. Wohnungen gibt es schon, seitdem die Menschen sesshaft geworden sind. Früher
wie heute dienen Wohnungen als Schutz vor Witterungseinflüssen, der Sicherheit sowie der
Zubereitung von Nahrung und der Körperpflege. Jedoch lassen Wohnungen immer auch
Spielraum für die Freizeit der Bewohner. Das Bedürfnis, eine Wohnung zu haben, ob nun zur
Miete oder als Eigentum spielt keine Rolle, wird zu den Grundbedürfnissen des Menschen
gezählt. Zunächst wurden Wohnungen immer von Familien bewohnt, jedoch ergaben sich im
Laufe der Zeit weitere Wohnmodelle. So gibt es Einzelpersonenhaushalte und
Wohngemeinschaften. Die Wohnung bildet einen persönlichen Lebensbereich, der die
Möglichkeit bietet, sich der staatlichen Kontrolle zu entziehen. Daher hat der Staat, z.B.
vertreten durch die Polizei, kein Recht, die Wohnung einfach so zu betreten. Diese Funktion
ist im Grundgesetz definiert.